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Das Parlament der IG Metall Geschäftsstelle Reutlingen-Tübingen
IG Metall
Die Beteiligung der Mitglieder beginnt schon am Wohnort und Arbeitsplatz. Alle vier Jahre – immer nach dem Gewerkschaftstag wählen die IG Metall-Mitglieder in allen lokalen Geschäftsstellen ihre örtliche Delegiertenversammlung. Die Delegiertenversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Endgültige Entscheidung über alle örtlichen Gewerkschaftsangelegenheiten im Rahmen
der Geschäftsstelle,
Diskussion über Ergebnisse oder Beiträge von bestehenden Arbeitskreisen oder
Projektgruppen,
Diskussion über die Mitgliederentwicklung und Betriebspolitik in der Geschäftsstelle und gegebenenfalls Beschlussfassung über entsprechende Maßnahmen
Beratung der Geschäfts- und Kassenberichte der Geschäftsführung und des
Ortsvorstandes
Diskussion über die Berichte der Revisoren bzw. Revisorinnen,
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführer bzw.
Geschäftsführerinnen und des Ortsvorstandes
Beratung vorliegender Anträge
Wahl des Ortsvorstandes
Wahl der Delegierten und Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen zum Gewerkschaftstag,
sofern die Delegiertenversammlung identisch mit dem Wahlkreis gemäß § 20 Ziffer 2
der Satzung ist
Wahl der Delegierten und Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen zu den
Bezirkskonferenzen
Wahl der Mitglieder der Tarifkommissionen
in Gremien und zu Tagungen, für die die Wahl durch die Delegiertenversammlung
ausdrücklich vorgeschrieben ist, Wahl oder Entsendung der Kolleginnen und Kollegen.
Die Delegiertenversammlung tagt viermal im Jahr und diskutiert die Politik der IG Metall Reutlingen-Tübingen. Sie wählt die Mitglieder der Tarifkommissionen, die Delegierten sowohl für die Bezirkskonferenz als auch für den Gewerkschaftstag und – in geheimer Wahl – den Ortsvorstand. Sie nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht des Ortsvorstands entgegen und entlastet ihn (oder auch nicht). Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Die Delegiertenversammlung der Geschäftsstelle Reutlingen-Tübingen setzt sich aus Gewerkschafter*innen unterschiedlicher Branchen und Betrieben zusammen. Die Einladungen zur Delegiertenversammlung gehen den Delegierten etwa 14 Tage vor der Versammlung zu.
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Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.